Zur Erhaltung der Verkehrs- und Anwendungs-Befugnis von apparativen Kosmetik-Methoden, die immer häufiger von deutschen Ämtern verboten werden sollen, haben wir Ihnen
1) ein Gutachten mit Verteidigungsargumenten wie
- Irrelevanz der Erlaubnispflicht zur Ausübung der Heilkunde (§1 HeilPrG)
- die WHO-Sichtweise
- Unrechtmäßigkeit von Berufsausübung-Verboten
- gesetzliche Regulierung und Normierung apparativer Kosmetik
- Bewertung der Berufsgenossenschaft
- Argumente für spezifische Geräte
- und weitere Argumentationen
2) eine Aufstellung wissenschaftlicher Unbedenklichkeits-Dokumentationen für Kryolipolyse (Fachliteratur)
in den Mitgliederbereich hier hochgeladen. Bei ausreichendem Interesse steht ICADA mit Beiträgen zur Durchsetzung positiver Grundsatz-Gerichtsurteile bereit.