unberechtigte Auskunfts-Forderung von B.U.N.D.
zur Aufnahme Ihrer Produkte in die Abwertungs-Datenbank ToxFox
Wir raten, in keinem Fall auf die B.U.N.D.-Anfragen zu SVHC zu reagieren., denn kosmetische Produkte fallen nicht unter die zitierten REACH-Regulationen sondern unter die KVO 1223-2009
Wir erhalten nun erneut Nachrichten, dass wieder eine Aktion zum Aufbau der Produkt-Abwertungs-Datenbank betrieben wird.
Man fordert zu einem konkreten Kosmetikprodukt unter Nennung des Produktnamens Unterlagen an und ĂŒbt Druck durch Zitat einer REACH-Auskunftspflicht im textlichen Zusammenhang aus.
Diese Auskunftspflicht gibt es aber in der Kosmetik nicht, denn kosmetische Produkte sind durch eigene Gesetzgebung (KVO) von REACH und diesbezĂŒgliche Auskunftspflichten ausgenommen. Im Unterschied zu REACH ist unter der KVO eine zusĂ€tzliche Risiko-Bewertung ĂŒber das Gefahrstoff-Profil hinaus gesetzlich(!) gefordert.
Die bekannten Verleumder kosmetischer Produkte wie
- selbsternannte Verbraucher- und Umwelt-SchĂŒtzer,
- Produkt-Check-Webseiten
- ökologische Testzeitschriften
interessieren sich allerdings scheinbar weniger fĂŒr regulatorischen Pflichten zum Stand der Technik, nach denen zur Produktbewertung zusĂ€tzliche Risikobewertungen in der KVO vorgeschrieben sind, sondern machen allein mit dem Hinweis auf die Gefahstoff-Klassifizierung, die nicht mit dem toxikolofgischen Profil der Kosmetikprodukte gleichzusetzen ist, Panik bei Verbrauchern und Medien. Das sorgt fĂŒr Bekanntheit und Sponsoren.
Unter diesem Druck wurden sogar die hilfreichen Parabene durch bedenklichere Stoffe ersetzt. Das ist das Gegenteil von dem vorgegaugelten Verbraucherschutz-Ziel.
Die Sicherheit Ihrer Produkte ist durch den Sicherheitsbericht und Zertifikate der Verpackungshersteller gemÀà Anlage 1 der KVO abgesichert. Um sich selber noch mehr Kenntnis ĂŒber die Unbedenklichkeit Ihrer Produkte und fehlendes Zutreffen der B.U.N.D-Forderung zu verschaffen, empfehlen wir die Einsicht in die SVHC-Liste hier, in der Rohstoffe aus Ihrem Produktsortiment wahrscheinlich nicht einmal vorkommen.
ICADA-Mitglieder finden hier im Mitgliederbereich ein Empfehlung-Dossier mit Anleitungen zum erfolgreichen Verhalten gegenĂŒber selbsternannten Verbraucher-SchĂŒtzern, ohne dass Ihr Image leidet oder Ihr Firmennamen/Ihre Produkte auf Schmutz-Listen landen.