Das NiSG sollte eigentlich Verbraucher schützende und Qualitätsstandard sicherstellende Verordnungen nach sich ziehen durch Regelung von Spezifikation, Anwendung, Wartung und Schulung an Geräten. Bedauerlicherweise läßt das BMU auf diese Verordnungen warten.
ICADA hat daher im vorauseilenden Gehorsam bereits einen Branchenstandard erstellt, der dem sinnvollen Inhalt der erwarteten Verordnungen entsprechen könnte. Da untergeordnete Behörden immer wieder in Ignorierung des NiSG den Einsatz apparativer Kosmetik verbieten wollen, hat ICADA einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Verteidigung der apparativen Kosmetik entwickelt und durchgeführt. Auch ungerechtfertigte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ein Arbeitsthema in der ICADA Arbeitsgruppe „apparative Kosmetik“
Derzeit wird der ICADA-Branchenstandard auf unserer europäischen Plattform penetriert und das BMU zur Publikation der Verordnungen gedrängt. Die entsprechenden Lobbyinstrumente dafür sind Themen der regelmäßigen Sitzungen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und die vielen Projekte zur Verteidung der apparativen Kosmetik-Anwendung finden Sie auf auf www.apparative-kosmetik.info