Norm für „Dienstleistungen in Kosmetiksalons beschämend gescheitert
fehlende Instituts-Zertifizierungen seit Norm-Verfügbarkeit
Zertifizierungen nicht finanzierbar durch Zielgruppe
fehler- und lückenhafte Arbeit
von Mediziner-Lobby zu Sicherheits-Norm umfunktioniert + beschnitten
überholt durch deutsche Gesetzgebung
Die Norm für „Dienstleistungen in Kosmetiksalons“ EN 17226/16708 wurde damals als „echte Chance für unsere gesamte Branche“ und als ein „Durchbruch in Richtung auf europaweit einheitliche Standards für Dienstleistungskosmetik“ (Zitate) gefeiert.
Die Chance scheint vergeben. Anfang 2019 wurde die Norm als „nun einsatzbereit“ verkündet, aber zertifizierte Kosmetik-Institute sind schwer zu finden.
Die Norm-Unterstützer hatten u.a. nicht berücksichtigt, dass sich die Zielgruppe „Kosmetikerinnen“ derartige Instituts-Zertifizierungen finanziell gar nicht leisten kann. Die Norm ist in weiten Teilen überflüssig, denn viele Norm-Bestandteile sind bereits (NiSV) oder werden (MDR) durch gesetzliche Regelungen redundant. Eine nutzlose Norm wird als Branchen-Chance empfohlen. Es gibt in Europa zudem viele regulatorische Norm-Abweichungen. Die vielen fachlichen Kritikpunkte von ICADA können Sie hier weiterlesen
ICADA hatte daher seit Anbeginn der Entwicklungsarbeiten auf die vielen an unseren Qualitäts-Ansprüchen gemessenen Schwachpunkte des Norm-Konzepts hingewiesen und immer wieder von Weiterverfolgung abgeraten (Details), um weiteren Schaden für Kosmetik-Institute und deren Lieferanten zu vermeiden. Es ist wirtschaftlicher, den Aufwand in hochwertige Produkte und Geräte zu investieren.
ICADA arbeitet trotzdem noch in der CEN/BTTF-Gruppe/Brüssel mit, um weiteren Schaden für die Branche (siehe Details hier) zu verhindern. Am Montag findet nun die letzte Sitzung der CEN/BTTF-Gruppe statt ungeachtet
- der Norm-Unvollständigkeit wegen jetzigem Abbruch weiterer Arbeit
- der Umwandlung von der Dienstleistungs-Norm in eine „Sicherheits-Norm“
- des falschen Eindrucks, bewährte präparative und apparative Methoden dürfen nicht von der Kosmetikerin durchgeführt werden, weil sie in der Norm fehlen
- Ignorierung der Beiträge und Einwendungen der Kosmetikerinnen-Verbände durch den CEN-Vorsitzenden
- Einführung einer Red-Flag-List von diskussionswürdigen Warnhinweisen
- dessen, dass Mediziner-Verbände nicht in eine kosmetische Arbeitsgruppe gehören und dann dort aus Wettbewerbsgründen dominierend über den Norm-Inhalt bestimmen,
- verkürzten Umfangs der üblichen Behandlungsmethoden, Anwendungen blockierende Sicherheitsauflagen, weitere Beispiele siehe hier
wird einfach nun der zweite Teil (EN 17227 „special Treatments“) mit den vielen Auslassungen, Schwach-und Kritik-Punkten abgeschlossen.
ICADA empfiehlt weiterhin im Widerspruch zu den damaligen Chancen-Ankündigungen den Kosmetikfirmen, Kundinnen wegen der vielen Schwachstellen von Instituts-Zertifizierung nach EN 17226/7 abzuraten.
Da auch die Unterstützung der Hauptbetroffenen, den Kosmetikerinnen-Verbänden fehlt, lädt ICADA zusammen mit DEGEUK die interessierten Firmen, die aber generell das Konzept eines Qualitäts-Zeichens grundlegend gut finden, ein, in Ergänzung zu bereits bestehenden, bewährten Qualitäts-Auszeichnungen für Kosmetikerinnen gemeinsam einen
- von den Instituten finanzierbaren
- für Instituts-Kundinnen werblich gut erkennbaren
- sinnvollen Instituts-Zertifizierungs-Standard
zu entwickeln, publizieren und die Anwendung erfolgreich im Markt durchzusetzen. ICADA hat Qualifizierung für Normierungs-Kompetenz bereits mit anderen Labeln bewiesen.
verpasste Norm-Ziele
viele Normen normieren mit Zahlen und Fakten,
die EN 16708 hat vorwiegend generelle Beschreibungen und Absichtserklärungen ohne zumindest einen Faktenrahmen
Die Norm bietet keine stringente Verhaltens-Richtlinie für Kosmetikerinnen
Wenn man die Ausbildung verbessern will, muss man die Ausbildung mit Gesetz, Verordnungen, Leitlinien oder Norm verbessern (nicht mit einer Norm EN 16708 für Einrichtungen, Protokolle, Leistungsumfang)
Wenn man die Qualität verbessern will, muss man die Qualität mit Kriterien festlegen in einer Qualitäts-Norm
Allein Sicherheitsberichte verbessern nicht die Sicherheit
Wenn man die Sicherheit verbessern will, muss man die Sicherheit in einer Sicherheits-Norm mit Kriterien festlegen
Wenn man Berufsausübung auf Fachpersonal beschränken will, muss man gesetzliche Regelungen für den Ausschluss Fach-fremden Personals treffen
Norm-Ziel war bessere Behandlungsqualität,
- das Ziel scheint nicht erreicht, aber das Ergebnis ist
- mehr Zeitaufwand für Berichte, weniger für Behandlungen/Verkauf
- hoher Kostenaufwand für Zertifizierungen und Wiederholungen
- Kostenaufwand für die Erreichung der Konformität in Einrichtung, Geräten, Protokoll-Unterlagen
Generelles
Die Kosmetikerin hat keine Ausbildung in den geforderten Leistungen wie Sicherheitsbewertung, Allergie-Test, Reaktionsteste, Gefahrstoffverordnung, Protokoll-Führung
Der Begriff „Medical beauty“ ist nicht in Einklang mit der Norm
Der Inhalt scheint nicht (ausreichend) bekannt, aber es werden in der Branche trotzdem bereits Entscheidungen dazu gefällt
keine Transparenz für Endverbraucher/Studio-Kundinnen: die Normschrift ist Privateigentum und nur gegen Gebühr erhältlich
Ausführliche Stellungnahme
A) Wirtschaftliche Konsequenzen der EN 16708 für
- Kosmetikerinnen
- Anbieter präparative Kosmetik
- Anbieter apparative Kosmetik
B) Sachliche Konsequenzen
- Ausbildung
- Sicherheit
- Qualität
- Freizügigkeit der Berufsausübung
C) apparative Kosmetikanwendungen in Grauzonen
werden durch aktuelle Diskussionen in die Aufmerksamkeit der Behörden gezerrt
A)Wirtschaftliche Konsequenzen
a.Kosmetikerinnen
die Dienstleistungs-Norm belastet Kosmetikerinnen mit
1)Zusatz-Kosten (stehen für Präparate-Einkauf nicht mehr zu Verfügung)
Ausbildung nach EQF
neuen Einrichtungskosten
Umbaukosten
Gerätekosten
Zertifizierungs-Kosten einmalig
Zertifizierungskosten jährlich wiederkehrend
Wie kommuniziert die Kosmetikerin Zertifizierung: Lizenzkosten für Logo
zusätzlichen Weiterbildungskosten
Personalkosten für eine vP
Wartungsvertrag mit Geräte-Techniker
Probebehandlungen gemäß Norm
2)Zeitverlust durch (mindert Zeitverfügbarkeit für Behandlungen)
Zeitaufwand für Risikobeurteilungen
Vorprüfungen der Kundin
kostenlose Probebehandlungen (Sample-Treatment)
Mediziner-Empfehlung, Kommunikation mit empfohlenen Ärzten
Hygienemaßnahmen-Dokumentation
Aufzeichnung der Kundenberatung
Aufzeichnung der Kunden-Resonanz
3)weitere diskussionwürdige Fakten
Kosmetikerinnen müssen sich auf Lieferanten festlegen, die die Zertifizierung mitfinanziert haben
Wettbewerbsnachteil zertifizierter Kosmetik-Institute: Erreichung der Konformität und jährliche Zertifizierungskosten müssen durch höhere Preise refinanziert werden.
Gleiche Behandlungs-Qualität kann durch nicht zertifizierte Institute in der Nachbarschaft und im Grenzgebiet (Polen, Tschechien, Italien…) preisgünstiger angeboten werden.
Keine freie Entscheidung für Zertifizierungen: die Norm wird nach Experten-Meinung „Benchmark“ (=Maßstab) und damit auch Beurteilungsbasis für nicht-zertifizierte Kosmetik-Institute
- bei der Gewerbeaufsicht
- bei Gericht (Nichtbefolgung kann zum nachteiligen Urteil führen)
- Versicherungen (Haftpflichtverweigerung bei fehlender Konformität)
- für Kunden bei Institutswahl
die Durchsetzung-Dynamik der Norm liegt nicht allein in den Händen der Norm-Mentoren und Unterstützer sondern es wird Druck erzeugt durch
- die Laien-Presse mit Bedarf an neuem Lesestoff
- den Wettbewerb von Institutsketten, die sich Zertifizierung leisten können.
Zertifizierungs-Sponsoring polarisiert: Kosmetikerinnen verlieren bisherige Auswahl-Freiheit beim Produkt- und Geräte-Einkauf
die Zertifizierungs-Industrie wird sich auf die Kosmetikerinnen stürzen und neue Möbel, Geräte, Einrichtungen, Umbauten und Good practice-Beratungen verkaufen
Einschränkung der bisher üblichen Tätigkeitsfelder nicht zertifizierter Kosmetikerinnen wegen fehlender Qualifizierungsvoraussetzung durch fehlende Norm-Zertifizierung
begrenzte Einkaufs-Freiheit: ohne Zertifizierung/EQF-Nachweis kein Erwerb entsprechender Präparate und Geräte mehr
b.Anbieter präparativer Kosmetik
Konformitäts- und Zertifizierungs-Kosten schmälern Einkaufsbudget für Kosmetik-Produkte
Kleinere Kundinnen geben auf wegen fehlender Zertifizierbarkeit
Kosten-verschlingende Zertifizierungs-Industrie mit Beratern, Zertifizierern, Lizenzvergaben startet Wettbewerb um Verkaufsgesprächs-Zeit für Außendienst
Wettbewerbsverzerrung: Zertifizierungs-Sponsoring polarisiert, Kundenfixierung auf Zertifizierungs-Sponsoren, Verkaufs-Zugang zu entsprechenden Kosmetikerinnen für andere Lieferanten blockiert
Institutskonzentrationen
begrenzte Verkaufs-Freiheit: ohne Zertifizierung/EQF-Nachweis kein Erwerb entsprechender Präparate und Geräte
Anbieter apparative Kosmetik
zusätzlich:
Geräte-Normen und Zertifizierungs-Notwendigkeit mit EQF-Nachweis mindern Marktzugangs-Optionen
B)Sachliche Konsequenzen
DieEN 16708 bietet keine Verbesserung wie behauptet für
a. Ausbildung,
b. Sicherheit
c. Behandlungs-Qualität
d. Missbrauch der Berufswahl-Freiheit ( Laien, schlecht ausgebildetes Personal als
Kosmetikfachkräfte)
- Die Norm definiert keine besseren Ausbildungs-Qualität.
- es sind keine Ausbildungs-Definitionen in der Norm, nur Bezug auf „leeres“ EQF-System
- die ist keine Verbesserung zum bestehenden EQF
- EQF-System existiert bereits, zusätzliche Norm dafür überflüssig
- europäische EQF-Definition für Kosmetikausbildung fehlt
- deutscher EQF-Ausbildungsgang existiert nicht, nur 2 Verordnungen
- Ausbildungs-Inhalt und Weiterbildung nicht in der Norm definiert (nur wenige Beispiele)
- deutsche Ausbildungs-Behörde zur Anerkennung fehlt
- damit fehlt die unabdingbare, grundlegende Basis für Instituts-Zertifizierbarkeit
- Kein höherer Sicherheits-Standard
- lediglich eine Protokollpflicht verbessert nicht die Sicherheit, nur Sicherheits-Regeln verbessern die Sicherheit
- keine detailierten Vorschriften für Dienstleistungen mit Präparaten
- Kosmetikerin ist nicht als Sicherheitsbewerterin ausgebildet
- keine detailierten Vorschriften für kosmetische Dienstleistungen mit Geräten
handwerkliche Schwachstellen in der Norm zum Punkt „Sicherheit“
4 Beauty salon services
“risk of potential injury”
Steilvorlage für Verbote: nur Heilberufe dürfen dann derartige Tätigkeiten ausüben
4.2.1 Chemical peels
“Chemicals that are classified for medical use” (das gibt es nicht)
richtig: Rohstoffe aus „annex II cosmetic regulation“
4.2.2. Micro-pigmentation
“use pigments specifically for intradermal use – see Council of European Resolution ResAP (2008) es gibt keine Positivliste
PMU ist keine Kosmetik sondern unterliegt besonderer Gesetzgebung
4.2.3. Micro-needling
The depth of penetration
wo steht das im Gesetz?
wie wird das begründet?
4.3 Treatment risk assessments
“A risk assessment”
die Kosmetikerin hat das nicht gelernt und keine Kompetenz dafür
Zeit-Verlust durch Zusatz-Aufwand
“address all risks relating to the use of products”
der aktueller Ausbildungsstand führt eventuell zu einem Ergebnis wie: „gefährliche Parabene“
5.10.2
“a 24-hour period of time for consideration after having been informed
consultation record shall be signed by the client”
Durchführung ist wirtschaftliche Belastung: 2 Besuche für eine Behandlung?
die Kundin soll etwas unterschreiben, das sie vielleicht nicht versteht?
5.10.3 Pre-treatment testing
a)Abschaffung gerade bei der Kommission in Diskussion wegen Sensibilisierung
b)sample treatments: wer bezahlt den Aufwand der Kosmetikerin
5.11. Behandlung
“single use applicators or use of separate containers for each client for oils, ointments, cream”
Ende der Kabinettware?
5.12
“sign the treatment record post treatment”
Kundin soll etwas unterschreiben?!
5.13
“Records of client feedback should be maintained”
Zusatzaufwand: Kundenbefragung, Archivierung
6.2.3
“checked by a suitably qualified technician, technician shall confirm”
Zusatzkosten für Wartungstechniker
6.2.4
“purchase orders, invoices and records”
Ende der Natural-Rabatte
“return of surplus stock
disposal of old or out-of-date stock”.
Exakte Normierungs-Daten fehlen, Streit mit Kosmetik-Lieferanten über Rücknahme-Verpflichtungen vorprogrammiert
6.3
“listing all hazardous substances used in the salon”
Kosmetikprodukte haben keine REACH-Bezeichnungen (Hazard-Kennzeichnung)
wenn Listung nicht erfüllt, kein Zertifikat
- Die Norm definiert keinen Qualitäts-Standard kosmetischer Behandlungs-Arbeit.
In der EN 16708 stehen keine Qualitäts-Kriterien für gute kosmetische Arbeit
höchste Sicherheit ist kein Qualitäts-Merkmal, sondern obligatorisch
Es gibt in Deutschland (fast) keine unzufriedenen Instituts-Kunden. Es kämen dann auch aus anderen Ländern keine neuen Kundinnen angereist, nur weil eine deutsche Kosmetikerin nach EN 16708 zertifiziert ist.
Zertifizierungen in anderen Ländern bringen der deutschen Kosmetikerinnen ebenfalls keine neuen Kundinnen.
Kundinnen sollten deutschen Kosmetikerin treu bleiben und nicht wegen Zertifizierungen von billigen Wettbewerbern im Ausland/auf Reisen verloren gehen
Wenn die Dienstleistungsqualität in anderen EU-Mitgliedsstaaten verbessert werden soll, muss man dort in Ausbildung investieren, die Zertifizierung deutscher Kosmetikerinnen verbessert nicht den Ausbildungsstand im Ausland.
Die Norm 16 708 verbessert nicht die Ausbildung in apparativer Kosmetik, weil sie keine Ausbildungsvorschläge für apparative Kosmetik enthält. Nur maßgeschneiderte Ausbildungs-Normen für jeden Typ von Kosmetik-Gerät verbessern den Ausbildungs-Stand in apparativer Kosmetik.
Die Norm EN 16 708 legalisiert nicht die kosmetische Anwendungsbefugnis für IPL, Laser, Needling und Dermabrasion. Das können nur Gesetze oder Richtlinien.
Investitionen für neue Räumlichkeiten, Einrichtungen, Dokumentations-Arbeit verbessern die Ausbildungs-Qualität nicht. Ganz im Gegenteil ziehen solche Norm-Verpflichtungen Geld für Ausbildungsmaßnahmen ab.
4. Begrenzung der freien Berufsausübung
nur Regulierungen können Berufsausübung durch Laien einschränken
Zertifikat ist kein Ersatz für gute Ausbildung
Zertifikat sagt nichts über die Ausbildung und kann „gekauft“ werden
apparative Kosmetikanwendungen in der Grauzone werden in die Aufmerksamkeit der Behörden gezerrt
Darüber hinaus hat das Verhalten der Norm-Experten einen Streit über kosmetische Anwendungs-Befähigung für u.a. Needling und Dermabrasion und erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit für die fehlende gesetzliche Regulierung erzeugt. Wie bereits in anderen Fällen erlebt könnte das Bekanntwerden von kosmetischen Geräteanwendungen ohne gesetzliche Regulation dazu führen, dass Behörden von medizinischen Berufsgruppen zu Anwendungsverboten veranlasst werden, um lästige Konkurrenz durch Kosmetikerinnen zu unterbinden.
Im begefügten Link finden Sie eine PowerPoint Präsentation mit der Sie inerhalb von 30 Minuten das wichtigeste über die kosmetische Dienstleistungs-Norm erfahren.