nachfolgend
teilweise nicht öffentlich bekannte Branchenthemen
wichtig für Entscheidungsträger der Kosmetikfirmen, Rohstoffanbieter, Dienstleister
Einige aktuelle Tagungsthemen sind
Was kann und darf Kosmetik: Borderline-Manual 3-0-Bewertungen
1) bereits geregelt teilweise durch ICADA-Interventionen: kosmetische Aknebehandlungen (Details hier), Wimpern-Seren mit Prostaglandinen ( Details hier), Cellulite, Aromatherapie, chemische Peelings….
2) in Arbeit: Massageprodukte (keine Kosmetik !!), 100% etherische Öle, Mikrobiom,..
3) das vollständige Borderline-Manual in aktuellster Version 3-0 finden Sie im ICADA-Mitgliederbereich hier
ICADA greift Bewertungsportale und selbsternannte Verbraucherschützer an
ICADA-Arbeitsgruppe „Produkt-Bewertungen“: da Verbraucher nicht angemessen korrekt über kosmetische Rohstoffe informiert werden, fordert ICADA Korrekturen von verschiedenen Bewertungsportalen. Wir berichten über Fehlbeurteilungen und Vorgehen dagegen. Firmen können ihre betroffenen Produkte und Rohstoffe bei ICADA melden und neutral verteidigen lassen (Details hier)
Vielzahl natürlicher endokriner Disruptoren mit 1.000-fachem Potential der diskriminierten Parabene
Veranlasst durch die unwahre Werbung eines Birkenrinden-Kosmetik-Anbieters (Korrektur: Wirkstoff-Komplex aus Kork), der fälschlich die Freiheit seiner Produkte von eDs behauptete, hatte ICADA ein Gutachten erstellt (Details hier) und auf Anfrage der EU-Kommission zugänglich gemacht. Im ICADA-Gutachten wurden vielfältige endokrine Disruptoren („Hormone“) in Naturkosmetik zusammengefasst. Die von Verbraucherschützern befragte EU-Kommission hüllte sich auf der Sitzung am 28.02.18 in absolutem Schweigen und scheint nun in Schwierigkeiten, was eventuell durch das historisch begründete Management des Artikel 15.4 der KVO verständlich wird (siehe JRC-Arbeit).
Vorsicht bei Werbung mit „Mikrobiom / Mikrobiota“ in Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln
Die Zweckbestimmung kosmetischer Mittel ist definiert durch Artikel 2 KVO. Darunter fällt nicht die DNA von Mikroorganismen (Mikrobiom). Die Branche wird derzeit entgegen offiziellen Stellungnahmen durch Prüfinstitute und Wirkstoffhersteller in nicht regulatorisch abgesicherte Projekte gelockt (Details hier).ICADA bietet Interessensvertretung.bei der EU Kommission.
Freigesprochen: Aluminium und MOAH/MOSH in Mineralölen
Die Werbung mit „enthält kein….“ verletzt die VO 655-2013, denn beide Rohstoffgruppen wurden mit Gutachten staatlicher Behörden als unbedenklich begutachtet und daher durch diese Art Werbung herabgewürdigt und diffamiert.(Details auf Anfrage an mail@icada.eu).
falsche Verpackungskennzeichnungen bei 100%ig ätherischen Ölen
Das Borderline-Manual hat nach Besprechungen in Caracal und CosCom die Kennzeichnungspflichten zusammengefasst (Details hier)
Werbe-Verordnung VO 655-2013 und Konsequenzen des neuen technischen Dokuments
Auch wenn man sie immer noch verbotenerweise liest, „enthält kein….“-Werbung ist in den meisten Fällen verboten (Lesen Sie zur Einführung Details hier)
ISO-Norm für Bio- und Naturkosmetik
aussagefähige ISO-Kennzahlen für Produkt-Qualität, die der Verbraucher nun auch versteht, neue Möglichkeiten für „enthält kein…“-Werbung, keine Lizenzkosten für Label, einfache Berechnung (Lesen Sie zur Einführung Details hier)
Mikroplastik-Umweltschäden
Das Problem wird genauer dargestellt, denn Kosmetik ist nicht Haupt-Verursacher, aber leichtes Angriffs-Ziel der selbsternannten „Verbraucherschützer“. ICADA präsentiert unzählig viele Firmen, die sich vorbildlich verhalten (hier klicken).Seien Sie „Good Guy“ und melden Sie Ihre Firma als umweltbewußt hier klicken.
Das aktuelle Mikroplastik- Projekt der EU-Kommission, das uns nun vor willkürlichen Definitionen wie „flüssige Mikroplastik“/B.U.N.D. schützt, wird vorgestellt.(Details hier) und die ICADA-Beschwerde beim Ministerium (Details hier)
Mikroplastik und die Lösung durch Naturstoffe
Die Kosmetik hat schon lange umgelenkt und bietet nicht nur bei Peelings, sondern auch in dekorativer Kosmetik natürliche, leistungsstarke Alternativen wie Stärke-Derivate.
Inhalt und wirtschaftliche Konsequenzen der kosmetischen Dienstleistungs-Norm EN 16708 (Nachfolgerin der „normierten EU-Gurke“)
rer Norm-Ziele, die anders effektiver erreichbar wären, Norm-Inhalte, die fachlicher Kompetenz entbehren, und Anforderungen, zu denen Kosmetikerinnen nicht ausgebildet sind. Wirtschaftliche Anforderungen, deren Konsequenzen Kosmetik-Institute wirtschaftlich überfordern und finanzielle Mittel für den Einkauf Ih Kosmetik-Produkte in andere Bereiche lenken. (hier Details) Die Bitte um einen Tagungsbeitrag wurde von der WKÖ, die an der Normarbeit beteiligt war, abgelehnt.
gerichtliche Verbote von mikro Needling
(Bericht über vermeidbare Probleme hier)
möglicher Konflikt zwischen der Werbung mit dem WKÖ-Verbandslogo “ geprüfte Kosmetikhersteller…“ und dem europäischen Wettbewerbsrecht
Europäisches Wettbewerbsrecht und Werbeverordnung verbieten möglicherweise Werbung mit Qualifizierungen, die Kosmetikfirmen in Österreich sowieso obligatorisch erwerben müssen, um kosmetische Produkte in den Verkehr zu bringen. Die Bitte um eine Stellungnahme der WKÖ blieb bisher unbeantwortet.
behördliche Kosmetik-GMP-Prüflisten
Ein Punkte-System deutscher Behörden ermöglicht sachliche Firmenkontrollen und bestimmt neutral das Besuchsintervall der Überwachungsbehörden. (Details hier)