Arzt- und Apotheken-Kosmetik

Marktbereich Dermokosmetik

Die Dermokosmetik wird mit anspruchsvollen Arbeiten in dermatologischer Grundlagenforschung, Mikrobiologie, moderner PrĂŒf- und Messtechnik, maßgeschneiderten Wirkstoffen und modernen Anwendungsformen auf Basis von leistungsfĂ€higen Rohstoffen und Verpackungen ein immer interessanteres Vermarktungsfeld im Bereich von Dermatologen, Apotheken, Kliniken und Schönheitschirurgen. Teils können auch alte Erfahrungen jetzt genauer verstanden und gezielt eingesetzt werden. Forschungsergebnisse ermöglichen Kosmetikprodukte, die eine LeistungsfĂ€higkeit bis an die Grenze der Arzneimittel haben (Borderlineprodukte). FĂŒr diese  Kosmetikprodukte werden gemeinsam mit den anbietenden Firmen Marketing- und Verteidigungsstrategien erarbeitet

Gemeinsam mit den Mitgliedern aus den Bereichen Dermokosmetik und PrĂŒflabors werden Nachweise physiologisch anspruchsvoller Wirkungen dokumentiert. Auf der Plattform einer Richtlinie mit Produkt-Zeichen „functional cosmetic“ werden Produkte, die im Bereich der Dermokosmetik Leistungen versprechen, den EinkĂ€ufern und Endverbrauchern kommuniziert. Der Anspruch, mit Ihren kosmetischen Produkten mehr zu leisten, als nur Haut-OberflĂ€chen zu pflegen, ist mit dem Aufdruck“functional cosmetic“ fĂŒr Einkauf, Handel und Verbraucher leicht erkennbar.

 Juristische Betreuung im Bereich Borderline-Produkte

Die Arbeit der Dermo AG steht unter anderem auch unter dem wichtigen Aspekt der Auslobung von WirkansprĂŒchen, die von der vollstĂ€ndig legalen Seite her sehr nahe an die Grenze zum Arzneimittelgesetz herangehen. Produkte, deren Auslobung in dieser Richtung bereits von einem Juristenteam geprĂŒft wurde, könnten sich einige Firmen sehr gut mit einem entsprechenden PrĂŒflabel ausgestattet vorstellen. Gemeinsam können in Zusammenarbeit  mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen rechtssichere Produktkonzepte erarbeitet werden.

 Weitere Themen

 Das Produktzeichen

  • Praktische Anwendung und sinnvolle Umsetzung der Wirkaussagen-Leitlinie (KVO 1223-2009)
  • Mesotherapie
  • unsinnige EinsatzbeschrĂ€nkung von physiologisch wirksamen Wirkstoffen
  • sogennante Arzneiwirkstoffe in Kosmetika

 SelbstverstĂ€ndlich steht diese AG aber auch allen Ihren ThemenwĂŒnschen offen. Bitte senden Sie uns Ihre ProjektwĂŒnsche per Kontaktformular.

 

 

 

Â