2017 ĂŒbergab die EU Kommission der ECHA (europĂ€ische Chemikalien Agentur) das Mandat, Empfehlungen fĂŒr die Regulierung von Mikroplastik zu erarbeiten. Der ECHA-Entwurf (hier nachlesbar) wurde bereits vor langer Zeit von ICADA bekannt gemacht . Nun sind in der letzten Woche 2 wichtige HĂŒrden
- Zustimmung der RAC (Risk Assessment Committee)
- Zustimmung der SEAC (Socio-economic Analysis Committee)
genommen worden und wir erwarten in den nÀchsten Tagen (nach Publikation des SEAC-Assessments) den Beginn einer weiteren öffentlichen Anhörung mit Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Industrie.
ICADA kritisiert:
1. falsche Annahmen der ECHA ĂŒber den Mikroplastik-Beitrag der Kosmetik-Industrie in Höhe von 2% (mutmaĂlich nur maximal1%)
2. Kennzeichnungspflicht fĂŒr spezielle Filmbildner, Gelbildner
3. Forderung von Nachweisen der biologischen Abbaubarkeit (RAC)
4. Wegfall des unteren Limits der erfassten TeilchengröĂe (RAC)
Positiv zu bewerten ist allerdings die Tatsache, dass selbsternannte Bundes-VerbraucherschĂŒtzer und Inhalts-Check-Webportale nicht mehr mit dem Begriff
—-flĂŒssige Mikroplastik Produkte abwerten können,
ohne den Anspruch fachlicher Kompetenz zu riskieren.
Obwohl nicht juristisch korrekt in REACH verankert (der BeschrĂ€nkungsgegenstand ist nicht auf konkreten Stoff bezogen), soll die Regelung in der ersten HĂ€lfte des kommenden Jahres 2021 in Kraft treten Sollte Sie EinsprĂŒche gegen den ECHA-Entwurf (hier) oder die RAC-Stellungnahme (hier) haben, bitten wir um formlose Anweisungen zur Vertretung Ihrer Interessen bei der EU-Kommission durch ICADA ĂŒber das Kontaktformular hier.